Zum Begriff des "gewachsenen Terrains" hält § 13 ABauV fest: Das gewachsene Terrain ist der bei Einreichung des Baugesuchs bestehende Verlauf des Bodens. Kleine Geländeunebenheiten innerhalb des Gebäudegrundrisses werden vernachlässigt (Abs. 1). Auf frühere Verhältnisse ist zurückzugreifen, wenn das Terrain im Hinblick auf das Bauvorhaben verändert worden ist (Abs. 2).