Ziffer 2 BauV erfüllt seien. Die Baubewilligung und der angefochtene Entscheid seien zu bestätigen (vgl. Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 4 ff., namentlich S. 9; Duplik, S. 4 ff.). 3.4. Der Gemeinderat erachtet den projektierten Parkplatz ebenfalls als bewilligungsfähig. Er verweist im Wesentlichen auf die erteilte Baubewilligung sowie seine vor Vorinstanz gemachten Ausführungen (Eingabe des Gemeinderats vom 17. Oktober 2022; Duplik Gemeinderat).