II. 1. Gemäss Bauprojekt soll auf der Parzelle Nr. aaa in der südwestlichen Ecke ein 3 x 8 m grosser Parkplatz für einen Wohnwagen erstellt werden. Zur südlich benachbarten Parzelle Nr. bbb (der Beschwerdeführer) ist ein Abstand von 0.60 m vorgesehen (siehe Baugesuchspläne [in: Vorakten, act. 48]). Die Parzelle Nr. aaa liegt in der Wohnzone W2 (Nutzungsplan Baugebiet der Gemeinde R. vom ______; § 5 und § 7 der Bau und Nutzungsordnung der Gemeinde R. vom ______ [BNO]).