3. Die Beschwerdeführenden werden verpflichtet, den Beschwerdegegnern die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'100.– in solidarischer Haftung zu ersetzen. C. 1. Gegen den am 18. August 2022 zugestellten Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, erhoben A. und B. am 19. September 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag: 1. Der angefochtene Entscheid vom 17. August 2022 wie auch die Baubewilligung des Gemeinderates Q. vom 18. Januar 2022 seien aufzuheben.