A. Der Gemeinderat Q. legte vom 17. September 2021 bis zum 18. Oktober 2021 das Baugesuch von C. und D. für die Erstellung eines Parkplatzes für einen Wohnwagen auf Parzelle Nr. aaa öffentlich auf. Während der Auflagefrist erhoben A. und B. gegen das Bauvorhaben Einwendung. Mit Protokollauszug vom 18. Januar 2022 wies der Gemeinderat die Einwendung ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. B. Gegen die erteilte Baubewilligung erhoben A. und B. Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung. Dieses fällte am 17. August 2022 folgenden Entscheid: