bekannte ärztliche Diagnose [...] fest, dass die Beschwerdeführerin auf eine engmaschige Betreuung und umfassende Begleitung in einem stark strukturierten Rahmen sowie auf die Sicherstellung einer kontinuierlichen medikamentösen Behandlung angewiesen sei, weshalb die fürsorgerische Unterbringung im Wohnheim C. nicht aufgehoben werden könne, da ansonsten infolge Überforderung eine Vernachlässigung der Selbstsorge und damit eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands drohe (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.339 vom 13. September 2022). Seit der letzten Gerichtsverhandlung bzw. dem Empfang des schriftlich eröffneten Urteilsdispositivs bis zum heutigen Urteilsdatum sind