2.3. Am 25. August 2022 führte das Familiengericht Lenzburg eine Verhandlung durch und bestätigte nach Anhörung der Beteiligten mit Entscheid KEFU.2022.25 vom 25. August 2022 die fürsorgerische Unterbringung der Beschwerdeführerin in der Stiftung B., Wohnheim C. Am 13. September 2022 fand vor Verwaltungsgericht eine Verhandlung statt, wobei die Beschwerde nach Anhörung der Beteiligten abgewiesen wurde. In der Kurzbegründung hielt das Verwaltungsgericht gestützt auf die seit langem -5-