B. 1. A. stellte mit Eingabe vom 13. September 2022 (Posteingang: 19. September 2022) beim Verwaltungsgericht ein Gesuch um Entlassung aus dem Wohnheim C. und Durchführung einer neuen Verhandlung. -3- 2. Das Verwaltungsgericht hat den Fall im Zirkularverfahren entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: