2. Die fürsorgerische Unterbringung von A. im Wohnheim C. wurde durch das Familiengericht Lenzburg mit Entscheid vom 25. August 2022 zuletzt bestätigt und die nächste periodische Überprüfung per 24. August 2023 in Aussicht gestellt (KEFU.2022.25). Nach durchgeführter Verhandlung am 13. September 2022 wies das Verwaltungsgericht die von A. gegen den Entscheid des Familiengerichts Lenzburg vom 25. August 2022 erhobene Beschwerde ab. Das Urteil wurde an der Verhandlung mündlich eröffnet und anschliessend den Beteiligten schriftlich mittels Urteilsdispositiv und Kurzbegründung zugestellt (WBE.2022.339).