A. 1. Angaben über die bisherige Lebensgeschichte von A. können den Urteilen des Verwaltungsgerichts WBE.2000.192 vom 22. August 2000, WBE.2001.218 vom 14. August 2001 und WBE.2015.440 vom 10. November 2015 entnommen werden. Aus den genannten Urteilen wird ersichtlich, dass A. seit 1994, in zeitlichen Abständen von mehreren Wochen und Monaten bis zu über einem Jahr, immer wieder in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) hospitalisiert war. Dazwischen konnte A. jeweils wieder entlassen werden und zwar entweder nach Hause in die Familie oder in betreute Wohnsituationen wie das Behindertenheim Q., das Wohnheim U. oder das Wohnheim R.