Lebensmittelinspektor vom 10. Januar 2022 "gemeinsam verschiedene Lösungen erarbeitet" worden sind, "da nachweislich keine Mängel bestehen." Die Aussage ist im Übrigen umso unverständlicher, als die Beschwerdeführerin im Rahmen der Verwaltungsbeschwerde darauf verzichtet hat, die Gegenstandslosigkeit des Einsprache-Entscheids zu behaupten. Dem von ihr eingereichten Protokollauszug (Einvernahme des Lebensmittelkontrolleurs als Zeuge im Rahmen eines Strafverfahrens; Replikbeilage) lässt sich in Bezug auf die angebliche Gegenstandslosigkeit nichts entnehmen. Die Vorinstanz hat zu Recht über die Beschwerde materiell entschieden.