1. Lebensmittel dürfen nicht verdorben, verunreinigt oder sonst im Wert vermindert sein. Verdorbene, abgelaufene Lebensmittel sind fachgerecht zu beseitigen bzw. bei einwandfreier Qualität umgehend zu verbrauchen. 2. Die Lüftungsgitter sind regelmässig zu reinigen. Die Düse des Dosenrahmens muss nach Gebrauch (spätestens nach den Servicezeiten) mit Frischwasser durchgespült werden. 3. Das gelbe Schneidebrett ist zu ersetzen, zu entsorgen oder in einen intakten Zustand zu bringen.