3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'800.00 (3/5) zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die Beschwerdegegner (Vertreter) das BVU, Rechtsabteilung Mitteilung an: den Gemeinderat Q. (Vertreter) den Regierungsrat - 28 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten