Es wurde lediglich auf dem Bogen des Baugesuchsformulars handschriftlich der Vermerk "9.11.19, Schlusskontrolle, Hauptgebäude, 1" angebracht und auf dem mit der Baubewilligung vom 1. April 2019 bewilligten Plan "Grundrisse, Kanalisation, Werkleitungen vom 21. Januar 2019" mit Bleistift die tatsächliche Umnutzung der Garage und des Bastelraums in Gästeräume mit einer Dusche eingezeichnet. Es ist anhand der eingezeichneten Ergänzung nicht ersichtlich, wer die Kontrolle an welchem Datum durchgeführt hat und welche konkreten Abweichungen zu den genehmigten Plänen festgestellt wurden (Vorakten Baugesuch 2019, act. 10).