Mit ihrer Argumentation wehrt sich die Beschwerdeführerin nicht gegen die früheren Entscheide. Vielmehr will sie damit ein Gesamtbild des ihres Erachtens nicht korrekten Verhaltens der verantwortlichen Personen aufzeigen. Fehlten in früheren Verfahren wiederholt Dokumente in den Akten oder kam es zu anderen Versäumnissen, kann dies in einer Gesamtschau geeignet sein, den Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit von Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden zu erwecken, die in einem aktuellen Baubewilligungsverfahren erneut involviert sind.