Im Rahmen der Einwendungen gegen das Baugesuch 2022 wurde ein Ausstandsgesuch gegen sämtliche Mitglieder des Gemeinderats und gegen diverse Mitarbeitende der Gemeinde Q. gestellt. Nach Massgabe der Beschwerdebegehren wird nunmehr nur noch der Ausstand von folgenden Personen verlangt: Bauverwalter und Gemeindeschreiber J., Baukontrolleur und Fachkraft Brandschutz G. sowie Baugesuchsprüfer L. sind als Vertreter der Bauverwaltung mit der Bearbeitung und Prüfung von Baugesuchen befasst.