2.4. Die Beschwerdegegner bringen im Wesentlichen vor, die geltend gemachten Ausstandsgründe seien verspätet vorgebracht worden und damit nicht relevant. Die Vorwürfe betreffend fehlende E-Mails würden nur dazu dienen, das laufende Baubewilligungsverfahren in die Länge zu ziehen. Die Dokumente seien ohnehin nicht entscheidrelevant und würden den Ausstand der betroffenen Personen nicht zu begründen vermögen. Die Beschwerdeführerin erhebe pauschale Vorwürfe und lege nicht substantiiert dar, welche Akten fehlen würden (Beschwerdeantwort, S. 6 f.).