Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2019.177 vom 8. Oktober 2019, Erw. I/1). Der Gemeinderat überwies das gegen sämtliche Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung gerichtete Ausstandsgesuch folglich zu Recht an das BVU (Protokollauszug vom 25. April 2022).