3. Die Kosten des Verfahrens seien den Beschwerdegegnern aufzuerlegen, eventualiter seien sie auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Der Beschwerdeführerin sei eine angemessene Prozessentschädigung zuzusprechen. […] Die Beschwerdegegnerin 1 [Gemeinde Q.] sei aufzufordern, die folgenden Akten einzureichen, inkl. sämtlicher Korrespondenz mit allen Parteien (schriftlich und Email), Telefonnotizen und anderen internen Notizen: