− H., Gemeindeammann − I., Gemeinderat und verantwortlicher Ressortchef − J., Gemeindeschreiber und Bauverwalter − K., Stv. des Gemeindeschreibers − G., Baukontrolleur − L., Baugesuchsprüfer − M., Kanalisationsprüfer Das BVU, Rechtsabteilung, fällte am 14. Juli 2022 folgenden Entscheid: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. -4- 2. Der Antrag der Gesuchsgegner auf Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde wird abgewiesen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.