5.2. Mit Eingabe vom 14. März 2022 beantragte A. im Rahmen ihrer Einwendungen gegen das Baugesuch 2022 sinngemäss, die Verwaltung und "die Behörde" der Gemeinde Q. hätten wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten und es sei eine externe, unabhängige Fach- sowie Entscheidungsstelle für alle Geschäfte im Zusammenhang mit dem Baugesuch 2022 einzusetzen. Der Gemeinderat überwies dieses Ausstandsgesuch mit Protokollauszug vom 25. April 2022 an das BVU als Aufsichtsinstanz. Innert der vom BVU angesetzten Nachfrist präzisierte A. ihre Begehren und beantragte den Ausstand der nachfolgenden Personen (Eingabe vom 14. Mai 2022):