Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Baugesuchs 2022 ersuchte A. um Einsicht in die jeweiligen Akten der Verfahren betreffend die Baugesuche 2019, 2020/2021 und 2022 sowie zum geplanten Wendehammer auf der Parzelle bbb. Die Akteneinsicht wurde ihr gewährt. In der Folge monierte A. wiederholt (Schreiben vom 21. Februar 2022, 9. März 2022, 14. März 2022, 5. April 2022) die Unvollständigkeit der von ihr eingesehenen Akten. Der Gemeinderat nahm zu den erhobenen Vorwürfen jeweils Stellung (vgl. Akten zum Baugesuch 2022).