Richtet sich die Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid der Vorinstanz, ist durch das Verwaltungsgericht auf Beschwerde hin lediglich zu prüfen, ob das Nichteintreten durch Vorinstanz korrekt war, oder ob die Vorinstanz auf die Einsprache hätte eintreten müssen. Wird die Beschwerde gutgeheissen, ist der vorinstanzliche Einspracheentscheid aufzuheben und die Angelegenheit zur materiellen Neubeurteilung der Nichtverlängerung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde also Argumente vorbringt, weshalb ihre Aufenthaltsbewilligung entgegen der Verfügung des MIKA vom 21. Juni 2022 zu verlängern sei, zielt sie am Streitgegenstand vorbei.