Mit Vernehmlassung vom 10. November 2022 reichte die Vorinstanz die Akten ein und ersuchte um Abweisung der Beschwerde (act. 48 f.). Ein zweiter Schriftenwechsel wurde nicht angeordnet (act. 50 f.). Nachdem die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Dezember 2022 mitgeteilt hatte, sie habe die Deutschprüfung knapp nicht bestanden, reichte sie am 6. März 2023 eine Bestätigung der Hallo Deutschschule vom 10. Februar 2023 ein, gemäss welcher sie die Prüfung der Stufe A1 am 3. Februar 2023 mit dem -4-