Nachdem die Beschwerdeführerin trotz mehrfacher Aufforderung keinen Sprachnachweis eingereicht hatte, verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 21. Juni 2022 die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin und deren Wegweisung aus der Schweiz (MI-act. 115 ff.). Die Verfügung wurde der Beschwerdeführerin mit A-Post-Plus am 22. Juni 2022 zugestellt (MIact. 124, 187).