und MWSt) festgesetzt. Das DVI und das Strassenverkehrsamt sind anzuweisen, dem Beschwerdeführer diese Parteikosten je zur Hälfte zu ersetzen. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 22. Juni 2022 wie folgt abgeändert: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird Ziffer 2 der Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 20. Januar 2022 aufgehoben und Ziffer 1 wird wie folgt geändert: "Gegenüber A. wird eine Sperrfrist verfügt. Dauer: 6 Monate ab: 24.09.2021 bis und mit: 23.03.2022".