Erw. 2.5; BICKEL, a.a.O., N. 51 zu Art. 15a SVG; kritisch zu dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung W EISSENBERGER, a.a.O., N. 28 zu Art. 15a SVG). Bei der Anwendung von Art. 15e Abs. 1 SVG stellt sich jedoch die Frage gar nicht erst, ob der betreffenden Person der Führerausweis bis zum Abschluss des Administrativverfahrens zu belassen ist oder nicht, da die Person in diesen Fällen – wie vorliegend – gerade nicht über einen (gültigen) Führerausweis verfügt. Des Weiteren verfolgt die Sperrfrist nach Art.