15a Abs. 5 SVG – statt auf das Datum der Widerhandlung – erst auf das Datum des Empfangs der Annullierungsverfügung festzulegen, sofern sie die betreffende Person nach der zweiten Widerhandlung während der Probezeit, die einen Entzug zur Folge hat, unbehelligt weiterfahren liess (Urteile des Bundesgerichts 1C_326/2021 vom 25. November 2021, Erw. 4.4; 1C_324/2013 vom 9. September 2013, -9-