Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sperrfrist von sechs Monaten sei vom 24. September 2021 bis zum 23. März 2022 festzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten des Beschwerdegegners. 2. Am 17. Oktober 2022 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.