3.4. Der Entscheid der Beschwerdestelle SPG wurde den Beschwerdeführenden am 19. Juli 2022 per A-Post Plus zugestellt (vgl. Akten SPG, S. 115 f.). Entsprechend begann der Fristenlauf am 20. Juli 2022 und endete am 18. August 2022. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde datiert vom 14. September 2022 und wurde gleichentags der Post übergeben. Damit -8- erfolgt die Eingabe verspätet, weshalb darauf nicht eingetreten werden darf.