Die Zustellung wird vielmehr elektronisch erfasst, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten gelegt wird. Auf diese Weise ist es möglich, mit Hilfe des von der Post zur Verfügung gestellten elektronischen Suchsystems "Track & Trace" die Sendung bis zum Empfangsbereich der Empfängerin bzw. des Empfängers nachzuverfolgen (zur Praxis betreffend A-Post Plus-Zustellung vgl. BGE 142 III 599, Urteil des Bundesgerichts 1C_31/2018 vom 14. Januar 2019, Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2017.258 vom 20. Dezember 2017).