Die Beschwerdeführenden bringen vor, schon mehrere Beschwerden am Verwaltungsgericht eingereicht zu haben, welche allesamt abgewiesen worden seien. Aus der Mitwirkung an diesen Abweisungsentscheiden, welche die Beschwerdeführenden als qualifiziert unrichtig erachten, leiten sie eine Vorbefassung der abgelehnten Gerichtspersonen ab.