C. 1. Dagegen erhoben B. und A. mit Eingabe vom 14. September 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: "1. Der Entscheid des DGS vom 15.7.22, eing. 19.7.22 sei aufzuheben. Die Gemeinde C. sei zu verurteilen, meiner Ehefrau + D., Sozialhilfe zu erteilen und vor 1.7.22 auch mir. -3- 2. Die Sozialhilfe sei sofort superprovisorisch, vorsorglich anzuordnen. 3. Es seien unabhängige Verwaltungsrichter einzusetzen. 4. Es sei meinen Familienmitgliedern + mir eine Parteientschädigung von mindestens je 1'000.- + je eine Genugtuung von CHF 120'000.- zuzusprechen.