2. Am 15. Juli 2022 entschied die Beschwerdestelle SPG: Verfügung 1. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung wird abgewiesen. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'400.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 91.00, gesamthaft Fr. 1'491.00, werden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt.