4. Nach Versand der Verfügung vom 12. Oktober 2022 übergab der Beschwerdeführer der Post am 17. Oktober 2022 eine auf den 5. Oktober 2022 datierte Eingabe, worin er um Erstreckung der mit Verfügung vom 16. September 2022 angesetzten Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses bzw. zur Einreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Stellung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege um zwei Wochen bis Ende Oktober 2022 ersuchte. Die Eingabe des Beschwerdeführers ging am 18. Oktober 2022 beim Verwaltungsgericht ein.