3. Nachdem der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss bis zum 10. Oktober 2022 nicht geleistet hatte, wurde ihm mit Verfügung vom 12. Oktober 2022 eine letzte, nicht erstreckbare Frist zur Leistung des Kostenvorschusses angesetzt. Zudem wurde er darauf hingewiesen, dass auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde, sollte er den einverlangten Vorschuss innert der angesetzten Nachfrist nicht leisten.