2. Die Gerichtsgebühren und Bussen sind abzuschreiben. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind abzuschreiben. 4. Das Verfahren ist wie beantragt wieder aufzunehmen (Wiederaufnahme). 2. Mit Verfügung vom 16. September 2022 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert 10 Tagen einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 600.00 zu leisten oder gegebenenfalls ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen.