mit der Begründung widersetzt hätte, ohne solche Einzonung keine Mehrwertabgabe leisten zu müssen. Weil der Mehrwert, den sie durch die Einzonung erfahren hat, durch den Mehrwertausgleich nur teilweise (im Umfang von 20%) abgeschöpft wird, stünde sie ohne die Einzonung vermögensmässig wesentlich schlechter da als mit der Einzonung, Mehrwertabgabe hin oder her.