Die Botschaft Mehrwertausgleich datiere vom 2. Dezember 2015. Das Anhörungsverfahren sei bereits im Frühjahr 2015 durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Anhörung seien auch die Gemeinden zur Vernehmlassung eingeladen worden. Deshalb habe der Gemeinderat bei der Bekräftigung seines Abgabeverzichts anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 22. Juni 2016 von der Einführung der am 20. Juni 2016 beschlossenen §§ 28a ff. BauG gewusst. Die von Frau Vizeammann D. abgegebene Erklärung, dass eine Mehrwertabschöpfung nicht vorgesehen sei, sei somit in Kenntnis der bevorstehenden Rechtsänderung erfolgt. Bei einem Grundeigentümergespräch vom 6. Mai 2019, als auch die §§ 28a ff.