168, Beilage 9), wie auch Stand öffentliche Auflage am 28. Oktober 2014 (Vorakten, act. 168, Beilage 10), werde unter dem Titel "Gestaltungsplanpflicht" ausgeführt, dass die Feinerschliessung für die gesteigerten Nutzungen zulasten der Grundeigentümer gingen, im Gegenzug verzichte die Gemeinde auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe. Im "Abschliessenden Vorprüfungsbericht" der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 27. Oktober 2014 (Vorakten, act. 168, Beilage 11) sei diese Aussage nicht kommentiert worden.