Dass für die Bestimmung des Planungsmehrwerts Schätzungsmethoden herangezogen werden, die in der Schätzungspraxis nicht geläufig und anerkannt sind, erscheint dabei ausgeschlossen (vgl. dazu auch die Botschaft Mehrwertausgleich, S. 20). Streitigkeiten um die korrekte Ermittlung des Planungsmehrwerts dürften sich in der Praxis primär daraus ergeben, nach welcher der anerkannten Schätzungsmethoden in einem konkreten Fall vorzugehen ist und ob diese korrekt angewandt wurde, beispielsweise durch den Preisvergleich mit vergleichbaren Objekten (im Rahmen der statistischen Methode).