Wenn aber die Abgabe selbst nicht vorgegeben und limitiert werde, dann müsste das Gesetz die Berechnung des Mehrwerts vorgeben, wozu sich das Gesetz im Kanton Aargau unbestrittenermassen nicht äussere. Während in anderen Kantonen der Begriff des Mehrwerts näher definiert werde, enthalte das Baugesetz des Kantons -8-