Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Die Parzelle Nr. aaa der Gemeinde Q. im Eigentum der A. AG, die zuvor mit je einem Abschnitt in der Industriezone (23'925 m2), der Freihaltezone (3'330 m2) und der Naturschutzzone (3'540 m2) lag, wurde mit der vom Einwohnerrat Q. am 22. Juni 2016 beschlossenen und vom Regierungsrat am 14. Februar 2018 genehmigten Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung gesamthaft der neuen Arbeitszone C. zugewiesen.