Genau genommen sei der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Januar 2022 rechtskräftig und die dagegen erhobene Beschwerde verspätet gewesen. Die Wiedererwägung sei aus Fairnessgründen und ohne eine rechtliche Verpflichtung erfolgt. Somit sei es nicht angebracht, die Gemeinde aus Billigkeitsgründen Kosten tragen zu lassen.