Für die betreffenden Objekte habe er innert zwei Monaten ein nachträgliches Baugesuch verlangt. An der Beseitigung der abgestellten ausdienten Fahrzeuge habe der Gemeinderat entsprechend seiner ursprünglichen Beseitigungsverfügung festgehalten. 3. Der Gemeinderat B. bringt vor, es treffe zu, dass er am 11. April 2022 seinen Entscheid vom 24. Januar 2022 in Wiedererwägung gezogen habe. -7-