a) Das Datum der Beseitigung der beiden ausgedienten Fahrzeuge auf Parzelle C wird der Eigentümerin nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 2 hiervor mindestens drei Tage im Voraus mitgeteilt. b) Die Kosten des zwecks Entsorgung der beiden ausgedienten Fahrzeuge auf Parzelle C beigezogenen Dritten und die Entsorgungskosten an sich werden der Grundeigentümerin in Rechnung gestellt.