2. Der Gemeinderat erachtet eine Fristansetzung von 2 Monaten für die vollständige Räumung aller Fahrzeuge und Container sowie nötigenfalls die Wiederherstellung des Platzes als angemessen. Die vollständige Räumung hat bis am 31. März 2022 zu geschehen. 3. Die Bauverwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Ablauf der Frist einen Augenschein vorzunehmen und dem Gemeinderat Bericht über den Vollzug zu machen.