2. Anlässlich eines Augenscheins stellte die Bauverwaltung B. am 1. Dezember 2021 fest, dass sich auf dem Schlossparkplatz zwei Wohnwagen, zwei Gross-Container und zwei ausgediente Fahrzeuge befanden. 3. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 verpflichtete die Bauverwaltung B. A., den Parkplatz bis zum 31. Januar 2022 zu räumen. 4. Auf erhobene Einsprache hin beschloss der Gemeinderat B. am 24. Januar 2022: 1. Der Gemeinderat stützt die Anordnung der Bauverwaltung. Die Räumung hat gestützt auf die vorstehenden Erwägungen innert nützlicher Frist zu geschehen.