Zustellung an: den Beschwerdeführer (Regierungsrat) die Beschwerdegegnerin (Vertreter) die Stadt Aarau (Stadtrat) das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Kausalabgaben und Enteignungen Mitteilung an das BVU, Rechtsabteilung Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten