Aufgrund des beträchtlichen Streitwerts von Fr. 625'178.00 rechtfertigt sich der damit verbundene Aufwand ohne Weiteres. Insofern wird das Spezialverwaltungsgericht nicht umhinkommen, entweder eine Bewertung des Bahnlandes durch einen fachkundigen Immobilienschätzer in Auftrag zu geben oder – unter Einbezug und Offenlegung von richterlichem Fachwissen – selbst eine nachvollziehbare Schätzung vorzunehmen.